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Saison 2020/21

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24 Mär
Geschrieben von
SC Vlotho 19/21 e.V. R.K.
Veröffentlicht:
24. März 2021
Erstellt:
24. März 2021

Corona-Beschlüsse: Es bleiben viele Fragen!

Entscheidend für die Umsetzung der neuen Maßnahmen ist die Corona-Schutzverordnung von NRW. Die soll bis Freitagnachmittag verfasst werden.

Es ist gerade einmal drei Wochen her, da präsentierte die Bundesregierung eine Öffnungsstrategie für den Amateursport - und damit auch für den Amateurfußball. Jetzt muss diese Strategie angesichts der stark steigenden Inzidenzzahlen wieder gestoppt oder gar zurückgenommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Amateursport in dem Beschluss der Bundesregierung überhaupt nicht erwähnt wird. Auf folgende Fragen müssen die Corona-Schutzverordnung NRW und die daraus resultierenden Bestimmungen des Fußball-Verbandes Westfalen (FLVW) präzise Antworten geben.

1.) Die Sportverbände hatten gefordert, die Öffnungsstrategie nicht mehr an die Inzidenzzahlen zu koppeln, um sich anhand der geplanten sechs Öffnungsschritte langsam und vorsichtig an einen Trainingsalltag heranzutasten. Diese Koppelung wurde nicht aufgehoben. Sie bleibt weiter bestehen. Deshalb droht - wie schon in den vergangenen Wochen - ein Flickenteppich an Möglichkeiten. Während in Herford und Steinhagen trainiert werden durfte, blieb in Peckeloh alles geschlossen.

Bis dato war nicht klar, welche Inzidenzzahl maßgeblich ist. Vergangene Woche lag Gesamt-NRW unter 100, aber selbst in Kreisen wie Herford und Minden mit Zahlen deutlich über 100 war Training erlaubt. Wie wird es jetzt, da Gesamt-NRW auf 111,2 (24. März) gestiegen ist? Was gilt in Kreisen/Städten mit einer Inzidenz unter 100? Bielefeld (Inzidenz: 67,9) will die Vorgaben der Landesregierung eins zu eins umsetzen. Folgen diesem Beispiel alle Kommunen mit niedrigen Inzidenzen? Oder gibt es Ausnahmen?


2.) Das ist insofern wichtig, weil es bei den Öffnungsschritten für den Amateursport drei Abstufungen gibt: über 100, von 100 bis 50 sowie unter 50. Spielen diese Abstufungen überhaupt noch eine Rolle, wenn die Landesregierung bei einer Inzidenz von mehr als 100 die Notbremse zieht? Kehrt der Sport dann in die Zeit vor der Öffnungsstrategie zurück - also komplett ohne Trainingsmöglichkeit?

Oder wird lediglich der Status quo an Trainingsoptionen eingefroren? Bleibt es demnach also bei: Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen. Und/oder: Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu 20 erlaubt.

3.) Wenn dieser Fragenkomplex eindeutig geklärt wird, erschließt sich auch, wie es konkret am 19. April weitergehen könnte. Fällt der Sport durch die Notbremse auf Öffnungsschritt 1 zurück, beginnt der Re-Start mit Öffnungsschritt 1. Frieren die Bestimmungen durch die Notbremse zum Beispiel Öffnungsschritt 2 ein, beginnt der Re-Start mit Öffnungsschritt 2. Alles stets unter dem Vorbehalt der dann aktuellen Corona-Lage.


4.) Bis Freitagnachmittag soll die neue Corona-Schutzverordnung für NRW umgesetzt sein. Am Wochenende kommt der Verbands-Fußball-Ausschuss des FLVW erneut zusammen, um weitere Details zu definieren. Für Montagmittag hat der Verband zu einer Pressekonferenz geladen. Das tut er nur recht selten - zumindest wenn es um Einzelheiten der Spiel- und Trainingsordnung geht. Bei den letzten Zusammenkünften dieser Art verkündete der FLVW den Saison-Abbruch 2019/20 oder die Neu-Organisation der Saison 2020/21.

Ähnlich weitreichendes ist möglicherweise auch am Montag zu erwarten, obwohl FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders die Erwartungen dämpft: "Ich gehe davon aus, dass wir anhand der neuen Corona-Schutzverordnung den Stand der Dinge erläutern und noch keine Entscheidungen verkünden." Trotzdem wird sich die FLVW-Spitze dazu äußern müssen, ob es überhaupt noch mal einen Re-Start der Saison 2020/21 geben wird. Und welchen Termin sie dabei im Auge hat.

 

Quelle: Fupanet.de

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